1.
Mit Abgabe dieses Beitrittsantrags und Aufnahme durch den Verein erkennt jedes Mitglied die geltenden Vereinsregeln und die Hausordnung an. Bei schwerwiegenden Verstößen wie Gewalt, Bedrohung, Beleidigung, sexueller Belästigung oder Diebstahl behält sich der Verein vor, den Zutritt für die verbleibende Laufzeit der Mitgliedschaft zu verwehren. Der Mitgliedsbeitrag ist in diesem Fall bis zum nächsten regulären Kündigungstermin weiterhin zu bezahlen.
2.
Jedes Mitglied bestätigt mit der Anmeldung, gesundheitlich für den Kampfsport geeignet zu sein. Richta MMA haftet nicht für Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Sachschäden, die während der Trainingszeiten oder bei Nutzung der Vereinsräumlichkeiten entstehen. Mitglieder verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten. Schäden – auch unbeabsichtigt – sind vom verursachenden Mitglied zu ersetzen.
3.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode (monatlich, halbjährlich oder jährlich) im Voraus zu entrichten – entweder in bar oder per Überweisung. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Trainingsangebote bis zum Vertragsende.
4.
Der Verein behält sich vor, kleinere Änderungen im Trainingsablauf oder kurzfristige Ausfälle vorzunehmen. Solche Maßnahmen berechtigen weder zur vorzeitigen Kündigung noch zur anteiligen Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages. Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.
Bei besonders schweren oder wiederholten Regelverstößen eines Mitglieds kann der Verein die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei Eigenverschulden des Mitglieds bleibt der Mitgliedsbeitrag bis zum nächstmöglichen regulären Kündigungstermin zahlungspflichtig. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
6.
Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt Richta MMA keinerlei Haftung oder Verantwortung.
7.
Bei Minderjährigen (zwingend) ist die Anmeldung zusätzlich durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zu unterschreiben. Diese/r bestätigt durch Unterschrift, dass der Mitgliedsbeitrag aus eigenem Einkommen oder frei verfügbaren Mitteln entrichtet wird und keine wichtigen familiären Ausgaben beeinträchtigt werden.
8.
Der Verein darf während der Trainings- und Vereinsveranstaltungen Bild-, Video- und Tonaufnahmen der Mitglieder anfertigen und zu Vereinszwecken (z. B. Website, Social Media, Öffentlichkeitsarbeit) verwenden. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt.
9.
Die Mitgliedschaft kann sowohl vom Mitglied als auch vom Verein schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ende der laufenden Zahlungsperiode (Monat, Halbjahr, Jahr) eingereicht werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um dieselbe Dauer.
10.
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Wien.
Beruflicher / organisatorischer Hintergrund Privatperson Polizei / Exekutive Justizwache / Strafvollzug Militär / Einsatzkräfte Sicherheitsdienst / Personenschutz Sonstiges
Ich bestätige, dass – falls der/die Teilnehmende unter 18 Jahre alt ist – die Anmeldung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt.
Ich habe die Datenschutzerklärung , die AGB sowie den Haftungsausschluss gelesen und stimme der Verarbeitung meiner Angaben einschließlich der hochgeladenen Ausweiskopie zu.
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Die Mitgliedschaft wird erst mit Bestätigung durch Richta MMA und Unterzeichnung der Beitrittserklärung wirksam. Die Ausweiskopie wird bei Nichtaufnahme gelöscht; bei Aufnahme wird sie für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.