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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Richta MMA – Mixed Martial Arts Verein

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Angebote und Veranstaltungen des Vereins Richta MMA (ZVR-Zahl: 1789581952).

2. Mitgliedschaft und Anmeldung Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Anmeldung mittels Antragsformular und Bestätigung durch den Verein.
Mit der Anmeldung erkennt das Mitglied die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Hausordnung sowie etwaige ergänzende Vereinsordnungen von Richta MMA verbindlich an.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Verein behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme am Trainingsbetrieb setzt die gesundheitliche Eignung des Mitglieds voraus. Das Mitglied versichert mit seiner Anmeldung, sporttauglich zu sein und übernimmt die Verantwortung, eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Sporttauglichkeit vor Beginn des Trainings durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen, die das Training beeinflussen könnten, ist das Mitglied verpflichtet, diese vor Aufnahme oder während des Trainingsbetriebs dem Trainerteam unaufgefordert mitzuteilen. Der Verein behält sich das Recht vor, die Teilnahme am Training bei gesundheitlichen Bedenken auszusetzen oder zu verweigern.

4. Beiträge und Zahlungsbedingungen Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung von Richta MMA und sind unabhängig von der tatsächlichen Trainingsnutzung zu zahlen. Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten. Rückerstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei Krankheit, Urlaub, Verletzung, Trainingspausen oder sonstigen persönlichen Gründen, es sei denn, der Verein hat eine ausdrückliche schriftliche Kulanzregelung bestätigt. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verein vor, die Teilnahme am Trainingsbetrieb bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

5. Kündigung Die ordentliche Kündigung einer Mitgliedschaft ohne Mindestvertragslaufzeit ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich möglich. Bei Mitgliedschaften mit vereinbarter Mindestlaufzeit (z. B. Silber – 6 Monate, Gold – 12 Monate) ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

6. Haftung Die Teilnahme am Training, an Veranstaltungen sowie an Wettkämpfen des Vereins erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Verein Richta MMA, seine gesetzlichen Vertreter und seine Trainer haften nicht für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, die aus der Teilnahme resultieren, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins. Die Mitglieder sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) Sorge zu tragen.

7. Datenschutz Personenbezogene Daten der Mitglieder werden ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des Vereinszwecks, zur Verwaltung der Mitgliedschaft sowie zur Information über Vereinsaktivitäten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder auf einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds beruht. Weitere Einzelheiten regelt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung des Vereins.

8. Urheberrecht und Bildrechte Im Rahmen von Trainingseinheiten, Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen angefertigte Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen dürfen vom Verein für eigene Zwecke, insbesondere zur Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Website, Social Media, Vereinsbroschüren), verwendet werden. Mit der Mitgliedschaft wird die Zustimmung hierzu erteilt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Ablehnung durch das Mitglied oder dessen gesetzliche Vertretung vorliegt.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

9. Hausordnung Die Mitglieder verpflichten sich, die jeweils gültige Hausordnung sowie etwaige ergänzende Verhaltensregeln einzuhalten und den Weisungen des Trainerteams sowie des Vorstandes Folge zu leisten. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, die Vereinsinteressen oder die Anstandsregeln kann der Verein die Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen fristlos kündigen.

10. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist Wien.

Stand: April 2025

Richta MMA – Mixed Martial Arts Verein
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